Pool Garten Wasser Sommer Pool und Co. Diese Regeln sollten Gartenliebhaber für Umgestaltungen beachten

Pool und Co.: Diese Regeln sollten Gartenliebhaber für Umgestaltungen beachten

Die Zahl der Pools in privaten Gärten wächst rasant. Laut einer Studie des Bundesverbandes Schwimmbad & Wellness gab es 2022 in Deutschland bereits über 1,1 Millionen private Pools.

Auch Saunen und Photovoltaikanlagen erfreuen sich steigender Beliebtheit. Rund 350.000 deutsche Haushalte besitzen eine eigene Sauna, während die Zahl der installierten Solaranlagen auf über zwei Millionen gestiegen ist. Doch solche Umgestaltungen unterliegen oft gesetzlichen Vorgaben.

Hinweis: Bei diesem Beitrag handelt es sich nicht um eine Rechtsberatung. Alle Angaben sind ohne Gewähr und können sich jederzeit ändern.

 

 

Regelungen für Solaranlagen: Nicht überall sind sie erlaubt

 

Laut Statista wurden 2023 in Deutschland über 250.000 neue Photovoltaikanlagen installiert, was den Wunsch vieler Gartenbesitzer widerspiegelt, ihren Beitrag zur Energiewende zu leisten. Für Solaranlagen, die im Garten freistehend errichtet werden, gelten spezifische Vorschriften, die von Bundesland zu Bundesland variieren und unbedingt beachtet werden müssen.

 

Abstandsregelungen und gesetzliche Vorgaben

 

Die Abstandsregelungen sind eine der zentralen rechtlichen Hürden. In den meisten Bundesländern muss ein Mindestabstand von drei Metern zur Grundstücksgrenze eingehalten werden, um die Rechte der Nachbarn zu wahren und Konflikte zu vermeiden.

Freistehende Solaranlagen dürfen in der Regel eine Höhe von zwei bis drei Metern nicht überschreiten. Für den genauen Aufbau und die Einhaltung der Bauordnung kann ein Photovoltaik-Anbieter aus der Nähe hilfreiche Beratung bieten. Diese Experten kennen die regionalen Anforderungen und helfen bei der technischen und rechtlichen Planung.

 

Pools: Manche müssen genehmigt werden

 

Ein eigener Pool im Garten ist für viele ein Traum, der jedoch mit rechtlichen und praktischen Vorgaben verbunden ist. In der Bundesrepublik hängt die Genehmigungspflicht von der Größe des Pools ab. Pools mit einem Fassungsvermögen von mehr als 50 Kubikmetern erfordern in den meisten Bundesländern eine Baugenehmigung.

Das entspricht etwa einem Pool von 8 x 4 Metern mit einer durchschnittlichen Tiefe von 1,5 Metern. Laut dem Bundesverband Schwimmbad & Wellness (bsw) entscheiden sich rund 75 % der deutschen Poolbesitzer für kleinere Becken, um die Genehmigungspflicht zu umgehen.

 

Lärmschutz und technische Anforderungen

 

Lärmschutz ist ein entscheidender Faktor, insbesondere in dicht besiedelten Wohngebieten. Filter- und Pumpanlagen dürfen laut der Technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm (TA Lärm) tagsüber einen Wert von 50 Dezibel und nachts 35 Dezibel nicht überschreiten.

Moderne Pooltechnik bietet Lösungen wie geräuscharme Pumpen oder Schallschutzgehäuse, um diese Anforderungen zu erfüllen. Laut einer Studie des bsw investieren rund 40 % der Poolbesitzer in Schallschutzmaßnahmen, um die Nutzung ihres Pools konfliktfrei zu gestalten.

 

Saunen und Gartenhäuser: Grenzen beachten

 

In Deutschland gilt, dass Saunahäuser bis zu einem umbauten Raum von 30 Kubikmetern in den meisten Bundesländern genehmigungsfrei sind. Dies gilt beispielsweise in Bayern, Hessen und Nordrhein-Westfalen. Überschreitet die Sauna diese Grenze, ist ein Bauantrag erforderlich, der in der Regel über das zuständige Bauamt eingereicht werden muss. Lesetipp: Wie wird Ihr Garten zur Wohlfühl-Oase?

 

Abstandsregeln und Bauvorschriften

 

Die Landesbauordnungen geben klare Vorschriften für die Platzierung von Garten-Saunen. Der Mindestabstand zur Grundstücksgrenze beträgt in den meisten Bundesländern drei Meter, um Nachbarrechte zu wahren. In Ausnahmefällen kann dieser Abstand auf weniger als drei Meter reduziert werden, sofern eine Genehmigung durch das Bauamt vorliegt. In dicht bebauten Wohngebieten gelten oft strengere Regelungen.

Besonders bei größeren Saunen sind auch Brandschutzauflagen zu beachten. Holzbefeuerte Saunen müssen so positioniert sein, dass Funkenflug oder Rauchentwicklung keine Gefahr für umliegende Gebäude darstellt. Hierzu schreiben viele Kommunen vor, dass der Schornstein mindestens 1,5 Meter über die höchste Kante des Saunagebäudes hinausragt. Die Entfernung zu benachbarten Gebäuden sollte mindestens fünf Meter betragen, um Belästigungen durch Rauch oder Ruß zu vermeiden.

 

Weiterführende Literatur

 

Bundeskleingartengesetz (BKleingG)

Gartenordnung – Landesverband Berlin der …